Störungen durch Präsenz des Menschen |
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wirkungsvoll, aber vielfach nicht durchführbar,
Störung betrifft auch andere Wasservögel |
Ablenkteiche
(Köderteiche) |
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wirkungslos, da Weißfische wie Rotaugen sofort als `schwieriger´
zu fangende Beute erkannt, Karpfen in Nachbarteichen jedoch bevorzugt werden; diese
Methode kommt einem Anfüttern gleich, angesichts der notwendigen Mengen ist es nicht zu
finanzieren (Beispiel AFT / Rüdersee: 1000 kg Rotaugen = 5000,- DM) |
Randbespannungen mit
Draht oder Draht-Zäunen |
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es werden nur Graureiher abgehalten, die sich ersatzweise andere
Warten suchen (Abb. 12a) |
Vollteichbespannungen
(Stolperfäden / Flachbespannungen) |
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bei niedriger Verspannung (30 cm über Wasser) mit
geringem Abstand behindern sie Kormorane, Pfähle sind unästhetisch und locken Kormorane
zum sitzen an
(Abb. 12c, d) |
Netze über
Forellenmastteiche |
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Kormorane erreichen die Fische, indem sie zu Fuß
unter den auch seitlich abschirmenden Teichüberspannungen hindurchschlüpfen und einen
Lockvogeleffekt verursachen, um später direkt durch die Netze abzufliegen; andere Vögel
(Fischadler, Reiher) können sich in den Maschen tödlich verfangen (Abb. 12b) |
Stellnetze im Wasser |
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darin verfangen sich alle tauchenden Wasservögel, das begrenzt den
Einsatz |
Schreckschussgeräte,
Greifattrappen,
Vogelscheuchen,
Warnrufe |
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z. B. 2-3x/Stunde, verjagen nur anfänglich, da
Gewöhnungseffekt, andere Tierarten sind ebenso betroffen (Abb. 12e) |
Elektronische Geräte |
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Hoch-/Tonfrequenz-Lautsprecher sind wirkungslos
(Seiche & Wünsche1996), Lasergewehre sind wenig auffällig, nur im (Halb-) Dunkeln
einsetzbar, schädigen die Augen |
Einzelabschüsse |
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kurzfristig wirkungsvoll vor Ort und für begrenzte
Zeit in existenzgefährdeter Teichwirtschaft, insbesondere in Kombination mit
Scheuchgeräten und bei spezialisierten Tieren aber auch mit Störungen durch Menschen
oder Prädatoren (vor allem Adler); dies steht in Übereinstimmung mit
Einzelfall-Ausnahmeregelungen der EU-Vogelschutz-Richtlinie, des NLÖ (1998: 'Jeder muss
sein Eigentum schützen') und der Bezirksregierungen als obere Naturschutzbehörden |